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Willkommen bei GEDANITZ gewerbe-immobilien
Profitieren Sie von einem der führenden Anbieter von Gewerbeimmobilien für Büroflächen, Logistikimmobilien, Lagerhallen, Gewerbehallen, Produktionsflächen, Grundstücke, Ladenlokale, Anlageimmobilien in Leverkusen und Umgebung.
Das Angebot wird ständig erweitert. Gewerbeflächen in Köln, Langenfeld, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch und Duisburg werden Sie auch finden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Immobilien suchen oder anbieten möchten.

Mit uns finden Sie einfach und unkompliziert die Gewerbeimmobilien auf dem regionalen Immobilienmarkt, die Ihren individuellen Ansprüchen entsprechen.
Einige Beispiele: moderne Büroflächen in repräsentativer Lage, Immobilien mit besonderem Charakter wie Loft oder Denkmalschutz. Beste Verkehrsanbindungen, ausreichende Parkplätze oder zentrale Innenstadtlage mit guter ÖPNV-Anbindung; hohe Verkehrsfrequenz in guter Sichtlage oder ruhige Lage mit Blick ins Grüne.
Dies sind nur einige Punkte, auf die häufig großen Wert gelegt wird, ebenso wie Mietkonditionen mit einem angemessenen Preis/Leistungsverhältnis. Oft kommt es vor, dass eine Fläche den Vorstellungen des Mietinteressenten nicht ganz entspricht. Dies ist aber kein Grund eine solche Fläche gleich aus dem Rennen zu werfen, ohne die Änderungsmöglichkeiten abgeklopft zu haben. Denn häufig werden die Mietflächen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bzw. umgebaut, sofern dies möglich ist. Hier spielt allerdings die Dauer des angestrebten Mietvertrags eine Rolle.
Bei Gewerbehallen sind Standort und Nutzungsmöglichkeiten zu beachten. Hier ist es wichtig, dass der Suchende möglichst genau erläutert, für welche Zwecke er eine Halle sucht und wo seine Schwerpunkte liegen. Dies ist erforderlich, damit im Vorfeld geprüft werden kann, ob entsprechende Nutzungen bei den Angeboten auch zulässig sind.
Bei Ladenlokalen ist bei der Standortauswahl je nach Sortiment oder Branche größte Sorgfalt geboten. Hier sind Parkplätze oder Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe wichtiger denn je. Der Kunde möchte heutzutage am liebsten direkt ins Geschäft fahren. Es sei denn, das Ladenlokal liegt in einer sehr guten bis guten Lauflage. Also, in einer gut frequentierten Einkaufsstraße oder in einer Fußgängerzone, wobei hier schon wenige Meter zwischen einer A- und B-Lage entscheidend sind. Entsprechend groß sind auch die Mietpreisunterschiede.
Bei Büroflächen bedarf es verschiedener Kriterien. Dies ist unter anderem stark abhängig von der Mitarbeiterzahl und dem Unternehmenszweck (Vertrieb, Verwaltung, Filiale, Beratung, soziale Einrichtung etc.). Die Standort- und Gebäudeauswahl können hier sehr unterschiedlich ausfallen. Ob gute Innenstadtlage oder im Gewerbegebiet in der Peripherie: Die Innenstadt bietet eine hervorragende und gewachsene Infrastruktur, das Gewerbegebiet hingegen günstigere Mieten, bessere Parkmöglichkeiten und häufig eine gute Autobahnanbindung. Eine ÖPNV-Anbindung ist in der Regel auch gegeben.
Ob Neubau- oder Bestandsimmobilie - bei uns finden Sie beides.
Gerne sind wir bei der Suche oder Vermarktung in Vermietung und Verkauf behilflich.
Derzeit bieten wir auch Wohnungen in Duisburg und Ratingen Hösel an. Diese sind für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger geeignet. Hier können Sie teilweise vorab auch Videos anschauen.
NEWS:
Baurecht begünstigt vor allen die Expansion der Discounter
Ruth Vierbuchen, Chefredakteurin “Handelsimmobilien Report“
Das berühmte Zitat aus Goethes Faust: “Ich bin die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft“, kommt dem Betrachter durchaus in den Sinn, wenn er sich die deutsche Genehmigungspraxis bei großflächigen Einzelhandelsflächen anschaut. Als 1986 die Novelle von § 11,3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Kraft trat, ist der Interessenverband der großflächigen SB-Warenhaus-Betreiber (BDSW) Sturm gelaufen gegen die Regelung, die Kommunen die rechtlichen Instrumente an die Hand gab, die Genehmigung von Märkten mit über 800 qm Verkaufsfläche und 1.200 qm Geschossfläche in Wohn- und Mischgebieten zu beschränken.
Das Ziel, eine Zersiedlung der Standrandlagen durch große Lebensmittelanbieter, Baumarktbetreiber und Möbelhäuser zu verhindern, und zu verhindern, dass viele Sortimente aus den Innenstädten auf großräumige Verkaufsflächen mit vielen Parkplätzen auf die grüne Wiese abwandern, ist zweifellos erstrebenswert.
“Eine flächendeckende Nahversorgung der Bevölkerung in qualitativ hochwertiger Weise ist immer die Richtschnur für eine nachhaltige Stadtentwicklung“, schreibt auch die BBE Handelsberatung aus München in ihrem Report “Nahversorgung 2010“.
Doch stellt sich dann beim überwiegend von dieser Regelung betroffenen Lebensmitteleinzelhandel die Frage: Was lässt sich auf den in Wohn- und Mischgebieten gebieten erlaubten 800 qm tatsächlich noch bewegen? Zumal – mit Blick auf den demographischen Wandel mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen – viele Filialisten dazu übergehen, zwischen den niedrigeren Regalen breitere Gänge anzulegen, die nicht immer voll gestellt sind mit störenden Verkaufsständern und sie deshalb größere Verkaufsflächen benötigen. Hinzu kommen das stetig wachsende Sortiment mit immer mehr Convenience-Produkten und eine ausladende Warenpräsentation. Um ein komplettes Lebensmittel-Sortiment zu präsentieren, benötige ein Lebensmittelmarkt eine Fläche von 3.000 qm, rechnete einst ein Vertreter der SB-Warenhaus-Developments Branche vor. Und auch ein durchschnittlicher Supermarkt mit kleinerem Sortiment aus 10.000 bis 15.000 Artikeln benötigt heute etwa 1.500 qm Verkaufsfläche – das sind 2.000 qm Gesamtfläche. Mit ihrem so gestalteten größeren Verkaufsflächenangebot dürften die Lebensmittelmärkte demnach durchaus dem Wunsch der Konsumenten nach einer qualitativ hochwertigen Nahversorgung entgegen kommen. Doch unter dem restriktiven Einfluss von §11,3 Baunutzungsverordnung wurde vor allem die Expansion der Lebensmitteldiscounter gefördert, die mit ihrem kleinen Sortiment aus 1.000 bis 1.400 schnell drehenden Standard-Produkten des täglichen Bedarfs kaum Probleme hatten, weiter zu expandieren, weil sie mit den Flächenbeschränkungen kaum kollidierten. Dass Discounter heute laut “Lebensmitteleinzelhandels-Atlas Deutschland 2009“ von Georg & Ottenster,Hamburg, 43% des Lebensmittelumsatzes erzielen, liegt auch aus Sicht der BBE – neben dem Preisbewusstsein der Konsumenten – somit zumindest teilweise am Baurecht: “Die vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben dabei gezeigt, dass vor allem Lebensmitteldiscounter einen starken Marktanteilszuwachs verzeichnen konnten“, so die Experten im Nahversorgungs-Report. Ob aber der klassische Discounter mit seiner schlichten Ladengestaltung, engen Gängen und dem Verkauf aus dem Karton nun dem angestrebten Ziel “einer flächendeckende Nahversorgung der Bevölkerung in qualitativ hochwertiger Weise“ gerecht wird, mag durchaus bezweifelt werden. Laut “BBE-Nahversorgungs-Report“ hatte deshalb bereits 2002 eine Arbeitsgruppe des Bundesbauministeriums eine flexiblere Handhabung des § 11,3 Baunutzungsverordnung gefordert, “da insbesondere Vollsortimente mit einem breiten und tiefen Sortiment auch eine besondere Rolle für die Nahversorgung spielen“. Warum auch sollte ein Kaufmann dafür bestraft werden, wenn er seinen Laden auf 1.500 qm großzügig gestaltet, ein umfassendes Sortiment anbietet und damit mehr Kunden anlockt?
Insofern verzerrt § 11,3 Baunutzungsverordnung den Wettbewerb, weil damit der kleine, voll gestopfte Laden begünstigt wird und die Tatsache, dass Sortimente größer werden, keine Berücksichtigung findet. “Das Baurecht steht hier in der engen Auslegung der Grenzen oft dem eigenen Ziel einer qualitativ hochwertigen Nahversorgung vor allem in kleineren Städten und Gemeinden entgegen“, resümiert die BBE. “Gutachter stehen bei der Verträglichkeitsbeurteilung oftmals vor der Situation zu beurteilen, ob größere Märkte deshalb wirklich qua Größe zu negativen Auswirkungen im Sinne des § 11,3 BauNVO führen.“ Wenn das Einzugsgebiet groß genug sei und die Nachbargemeinde nicht benachteiligt werde, und wenn der Betriebstypenmix durch einen Vollsortimenter oder Discounter aufgewertet werde, dann dürften sich hier kaum negative Auswirkungen ergeben. So plädiert auch die BBE dafür, dass die Auswirkungen von Handelsobjekten “nicht unter dem Aspekt von Wettbewerbsschutz gesehen werden dürfen“. Es müsse bei der Neuansiedlung eines Projekts schon die Funktionsfähigkeit des gesamten zentralen Versorgungsbereichs gefährdet sein, um das Projekt abzulehnen. Damit Lebensmittel auch – wie vom Verbraucher gewünscht – wohnortnah und fußläufig erreichbar seien, dürfe nicht nur die reine Dimensionierung der Größe ausschlaggebend sein, sondern es müsse auch das Sortiment berücksichtigt werden.
Quelle: Handelsimmobilien-Report
OSCAR - Steigende Nebenkosten in Deutschlands Büros
Im Jahresvergleich sind die Nebenkosten in Deutschlands Büros leicht gestiegen. Nach der neuesten OSCAR*-Untersuchung von Jones Lang LaSalle erhöhte sich der Durchschnittswert über alle Gebäude hinweg im Vergleich zum Vorjahr um 3% und liegt bei 3,13 Euro/qm/Monat. Bei den klimatisierten Gebäuden ist der Gesamtdurchschnitt um 5% angestiegen, bei unklimatisierten Objekten um knapp 2%. Die Kosten bei unklimatisierten Gebäuden sind in den Bereichen Wartung,Strom, Heizung und Wasser / Kanal angestiegen, gleichzeitig waren sie in den Bereichen Versicherung, Reinigung, Bewachung und Hausmeister rückläufig. Verwaltung (+16%), Heizung (+12%) und Wartung (+11%) legten besonders zu. Bei klimatisierten Gebäuden gab es in neun von elf Kategorien Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr. Tabelle der Nebenkostenentwicklung:
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Deutlich gestiegen sind die Kosten in den Bereichen Wartung und Verwaltung mit 14% bzw. 16%. Bei Bewachung und sonstigen Kosten wurde bei beiden Kategorien ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr beobachtet. Trotz des Rückgangs lagen die Kosten für Bewachung immer noch deutlich über dem 5-Jahresdurchschnitt. Ebenso über dem 5-Jahresdurchschnitt bilanzierten die Kosten bei Wartung, Strom, Heizung und Hausmeister. Trotz einem leichten Rückgang ggü. dem 5-Jahresschnitt bleiben die öffentlichen Abgaben höchster Kostenfaktor. Gemittelt über klimatisierte und unklimatisierte Gebäude hinweg fallen in München mit 3,25 Euro/qm/Monat die höchsten Durchschnittskosten an, gefolgt von Frankfurt mit 3,20 Euro/qm/Monat. Berlin hat mit 3,01 Euro/qm/Monat die niedrigsten Durchschnittskosten. Das Mittelfeld bilden Düsseldorf und Hamburg (3,05 Euro/qm/Monat). In Frankfurt sind die durchschnittlichen Bürokosten insgesamt - aufgrund der hohen Durchschnittsmiete - mit 20,93 Euro/qm/Monat am höchsten. Die niedrigsten Bürokosten weist wie im Vorjahr Berlin mit 15,75 Euro/qm/Monat auf. Im Vorjahr lag dieser Abstand zwischen dem ersten und dem letzten bei den Gesamtkosten allerdings noch bei ca. 40%, auch ein Ausdruck der im Jahresvergleich gestiegenen gewichteten Durchschnittsmiete in Berlin und der bereits gesunkenen gewichteten Durchschnittsmiete in Frankfurt. Mit dem Anstieg der Durchschnittsmiete einher geht auch der Rückgang der relativen Bedeutung der Nebenkosten an den gesamten Bürokosten in Berlin von fast 22% im OSCAR 2008 auf 19% im OSCAR 2009. Ebenfalls über 19% liegt der relative Anteil der Nebenkosten in Düsseldorf – hier allerdings nach knapp 18% im Vorjahr mit leicht steigender Tendenz. Der niedrigste relative Anteil der Nebenkosten wird nach wie vor in Frankfurt mit gut 15% registriert – auch hier angesichts der gesunkenen Durchschnittsmieten ebenfalls mit leicht steigender Tendenz. (MGö)
Quelle: Der Immobilienbrief
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